1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise.
2. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl unfrei ab Lager. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Versendung auf
Kosten und Gefahr des Käufers.
3. Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Im Falle von höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen und sonstigen
Leistungshindernissen, die wir durch zumutbare Aufwendungen nicht überwinden können und die nicht von uns zu
vertreten sind, sind wir berechtigt, die Lieferung um längstens 6 Wochen hinauszuschieben oder bei nicht nur
vorübergehenden Leistungsstörungen vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, sowiet dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist,
zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb einer Woche
nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.Unterlässt der Käufer die Anzeigen,
gilt die Ware als genehmigt. Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder
Ersatzlieferungverlangen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen
Rechte zu.
Transportschäden sind grundsätzlich sofort beim Frachtführer zu reklamieren.
Glasware sowie zerbrechliche Ware verkaufen wir grundsätzlich nur ab Lager oder auf Gefahr des Bestellers. Für
Transportschäden durch Palettenversand bzw. Paketversand übernehmen wir keine Haftung.
Zum Erhalt der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dies gilt nicht, wenn der Mangel
arglistig verschwiegen wurde. Beim Kauf nach Probe oder nach Muster gilt die Beschaffenheit der Probe oder des
Musters als vereinbart. Mängelrechte des Käufers wegen eventueller versteckter Mängel der Probe oder des Musters
sind ausgeschlossen.
Mängelrechte wegen unerheblicher Mängel sind ausgeschlossen. Bei erheblichen Mängeln leistet der Verkäufer
Nacherfüllung ( Mängelbeseitigung oder Neulieferung ) nach seiner Wahl. Dem Käufer bleibt das Recht auf Rücktritt und
Minderung bei Fehlschlagen der Nacherfüllung vorbehalten.
Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Garantien
betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftgesetzt berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungshilfen.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung
bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden
Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende
Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Käufer ist zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit
schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch
verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen
Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des
Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der
Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des
Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
6. Gerät der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer in
Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Frist zur Leistung zu bestimmen und nach deren Ablauf vom
Vertrage, wie auch von allen anderen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Nach entsprechender Androhung ist
der Verkäufer auch berechtigt, nach Fristablauf die Ware aus den noch schwebenden Verträgen für Rechnungen des
Käufers zu verkaufen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer ohne nochmalige Mahnung Zinsen in
Höhe von 8% über dem Basisumsatz verlangen.
7. Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur in der Art verbindlich, wie sie vom
Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
8. Durch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen des Käufers aufgehoben.
9. Für diesen Vertrag und alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Andere
Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
10. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
11. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Wiederverkäufer. Endkunden können nicht beliefert werden.
Zum Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit faxen Sie uns bitte Ihren Gewerbeschein / Handelsregisterauszug nach
Registrierung. Grundlage jeden Auftrags von und an uns sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser
Vertragspartner bestätigt Kenntnis und Zustimmung. Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende
Vorschriften unseres Vertragspartners verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder widersprechende
Bestimmungen vertraglicher Art sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
12. Waren nehmen wir nur bei unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung zurück. Eine Verpflichtung zur
Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns anerkannte Mängel nicht.
Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung
auf Verlangen des Käufers durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.
13. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Köln.